Montag, 21. Mai 2012

Wieviel Gäste haben wir:

Aktuell sind 26 Gäste Online

Umfrage:

Currently no polls available to vote
Urkunde | Drucken |
Im folgenden können Sie den Wortlaut der Urkunde aus dem Stiftsarchiv Xanten zur Pfarrerhebung vom 06.09.1258 verfolgen.
Die Übersetzung vom Lateinischen ins Deutsche,  die auch auf den Jubiläumskarten abgedruckt ist,  übernahm freundlicherweise Günther Gerr : ...

 

 

"Allen Christgläubigen, an die das gegenwärtige Schreiben gelangt ist, richtet E(lbertus) von Valkenburg, von Gottesgnaden Archidiakon zu Lüttich, (seinen) Gruß im wahren Heil.
Da die Kapelle von Luttelvorst die eine Filiale oder ein Glied der Mutterkirche von Ambere (Amern) ist, in unserem Archidiakonat gelegen, von der besagten Mutterkirche sehr entfernt liegt, stellen wir daher fest, dass ein Priester beiden Kirchen nicht angemessen dienen kann und aus diesem Grund‚ weil nur ein Geistlicher in beiden(Kirchen) dient, häufig Nachteile und Gefahren für die Seelen entstehen, verfügen wir kraft unseres Amtes, dass zur Vorbeugung der Gefahren und aus Sorge um das Seelenheil mit Zustimmung und Willen des Rektors, des Patronatsherrn und der Pfarrangehörigen beider Orte die segensreiche Anordnung, dass die genannte Kapelle von nun an weiterhin und im übrigen fortwährend einen eigenen Priester habe.

Der Priester der besagten Kapelle möge eifrig die Messe zelebrieren und den Menschen in den festgelegten Grenzen derselben Kapelle die kirchlichen Sakramente vertrauensvoll spenden, ebenso auch den Toten auf dem Friedhof der Kapelle kirchliche Beisetzung gewähren, so wie es seit alters Brauch ist, er soll auch die Taufe halten, bei der die Täuflinge getauft werden können.

Die jährlichen Einkünfte des Seelsorgers von 8 kölnischen Mark werden ihm für seinen Dienst zugewiesen, von denen der Rektor Wilhelm der vorgenannten Kirche vier kölnische Mark und 5 Malter Weizen, ebensoviel Hafer, ferner Rechte und Erträge aus denselben Benefizien, die derselbe Wihelmus aus eigenen Mitteln erworben hat und von nun an weiterhin als Almosen beiträgt und zuweist.

Es möge derselbe Seelsorger allein auch alle Opfergaben jeder Art, die dem Altar zugehörig sind, erhalten, weil die vorgenannte Pfarrkirche von Ambere (Amern) und der eingesetzte Priester derselben, alle Rechte oder Pflichten, die an der Kapelle zu Luttelvorst (Lüttelforst) von derselben Pfarrkirche gewöhnlich beansprucht wurden, vollkommen und freigiebig überlassen hat, und damals die Pfarrkirche genug Überschüsse erwirtschaftet hat.